Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der K-K-K. Hiervon abweichende Regelungen finden nur Geltung bei schriftlicher Vereinbarung.
- Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Geschäftspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn K-K-K diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Vertragsschluss, Preise
- Unsere Angebote sind bis zur Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.
- Preise sind Euro-Nettobeträge ohne Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten. Wenn sich nach vier Monaten nach Vertragsschluss Preiserhöhungen ergeben, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
- Angaben im Angebot über Maße und Gewichte, Energieverbrauch, Betriebskosten, Aussehen u.ä. sind nicht garantiert, sondern stellen Annäherungswerte dar. Änderungen in der technischen Beschaffenheit können von uns vorgenommen werden, wenn Funktion und Leistung des Gerätes nicht beeinträchtigt werden.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, wenn der Liefergegenstand unseren Bereich verlassen hat. Dies gilt auch für Teillieferungen. Kann der Versand nicht oder nicht fristgerecht erfolgen infolge von Umständen, die K-K-K nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
Lieferzeiten und Lieferverzug
- Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bezeichnung als solche.
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand uns verlassen hat.
- Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
- K-K-K kann nach eigenem Ermessen vor Auslieferung Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen.
- Wird der verbindliche Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten, ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen erfolglosen Nachlieferungsfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle kann der Käufer Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits geltend machen.
Warenkreditversicherung
K-K-K ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, für jeden Vertrag mit einem Kunden eine Warenkreditversicherung abzuschließen.
Lieferfristen verlängern sich, wenn die Warenkreditversicherung die Prüfung der Versicherungsfähigkeit nicht kurzfristig vornehmen kann. Lehnt die Versicherung die Absicherung des Vertrages ab, kann K-K-K vom Vertrag zurücktreten, wobei K-KK sich verpflichtet, in diesem Falle dem Kunden die Lieferung gegen Vorauskasse anzubieten.
Zahlung, Zahlungsverzug, Schadensersatz, Aufrechnungsverbot
- Unsere Rechnungen sind ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die Zahlung durch Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen oder die Abtretung von Forderungen zur Begleichung unserer Vergütungsansprüche bedarf unserer Zustimmung und erfolgt nur erfüllungshalber. Jedwede hiermit entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen.
- Bei vereinbarter ratenweiser Zahlung wird der gesamte Restkaufpreis fällig, wenn sich der Käufer mit einer Rate länger als zwei Wochen in Zahlungsverzug befindet oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung der ersten vereinbarten Rate in Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer erfolglosen schriftlichen Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung berechtigt, eine Abnahme durch den Käufer abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle können wir für den entgangenen Gewinn einen pauschalen Schadensersatzbetrag von 25 % des Auftragswertes verlangen. Es bleibt uns und dem Käufer unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein höherer oder geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Käufer kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Ausübung eines Zurück-behaltungsrechtes ist ausgeschlossen, wenn dieses auf einem anderen Rechtsverhältnis beruht.
Gewährleistung
- K-K-K haftet dem Käufer dafür, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Käufer eine etwa individuell vereinbarte Beschaffenheit hat und frei von Sachmängeln ist. Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit stellen keinen Mangel dar.
- Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner sich aus § 377 HGB ergebenden unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachge-kommen ist.
- Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nichts anderes vereinbart oder vom Gesetz zwingend vorgeschrieben ist.
- Zunächst ist K-K-K Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. K-K-K hat bei berechtigten Reklamationen die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistungen zu verlangen.
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen K-K-K gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetz-lichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Schadenersatzansprüche,
Haftungsbeschränkung und Rücktritt
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzuges und weiterer Verletzungen von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass K-K-K die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Käufers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden.
- Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn K-K-K die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von K-K-K zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Sachen verbleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in unserem Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen, die uns gegen den Käufer im Zusammenhang mit der verkauften Sache, etwa bei Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen entstehen.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zu einer Veräußerung nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges befugt und soweit kein Zahlungsverzug besteht. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
- Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für die Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Dritten gehen zu Lasten des Käufers, soweit wir nicht von dem Dritten die Kosten erstattet erhalten.
- Im Falle des Rücktrittes von K-K-K vom Vertrag aufgrund käuferseitigen Zahlungsverzuges hat der Käufer den Kaufgegenstand bzw. das Miteigentum unverzüglich an uns herauszugeben.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Abtretung der Forderungen gegenüber dem Dritten offenzulegen und Zahlung an uns zu verlangen.
- Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung eines Unternehmerpfandrechtes hat der Käufer K-K-K unverzüglich schriftlich Mitteilung hierüber zu machen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer hat alle Kosten zu übernehmen im Rahmen etwaiger Wiederbeschaffungsnotwendigkeiten.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer den Kaufgegenstand gegen Brand und Gebäudeschäden zu versichern und die Versicherung K-K-K auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer ist verpflichtet, der Versicherung im Versicherungsfalle anzuzeigen, dass Versicherungsleistungen unmittelbar an uns zu erbringen sind
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Warenrückgabe
Vertragsgemäße Ware wird von uns nicht zurückgenommen. Nehmen wir sie ohne rechtliche Verpflichtung zurück, vergüten wir für einwandfreies und unbenutztes Material 80% des Rechnungsbetrages unter Abzug sämtlicher uns entstehenden Auslagen.
Es bleibt vorbehalten den Rückerstattungsbetrag in Form einer Gutschrift zur Verrechnung bei weiterer Lieferung zu erteilen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Das Vertragsverhältnis und die gesamten Rechts-beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für alle vertraglichen Beziehungen ist Mudersbach.
- Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand das für Mudersbach zuständige Gericht, je nach Streitwert das Amtsgericht Betzdorf oder das Landgericht Koblenz.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.